Wohn- und Pflegestätte für Menschen mit Behinderung
Besucherregelung
Zur Ermöglichung von Besuchen in unserem Alten- und Pflegeheim sowie in unserer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung gelten derzeit folgende Regelungen:
- Besuche sind wieder ohne vorherige Anmeldung in den Einrichtungen möglich.
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Leiterin
Silke Ponitka
Tel.: 0341 4144-251
silke.ponitka(at)drk-leipzig.de
DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Wohnstätte für Menschen mit Behinderung
Grünauer Allee 61
04209 Leipzig
Das Wohnangebot richtet sich an Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, die eigenständig und in einer eigenen Wohnung leben können und möchten, aber in verschiedenen Lebensbereichen Begleitung und Unterstützung benötigen.
Eine Alternative zur Langzeitunterbringung
Für viele Menschen mit Behinderungen ist diese Wohnform eine wirkliche Alternative zur stationären Langzeitunterbringung: Erfahrene Fachkräfte machen es möglich, dass die Betroffenen ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Betreuungsangebot steht sowohl Einzelpersonen, als auch Paaren zur Verfügung.
Leistungen:
- Unterstützung in beratenden Gesprächen
- Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
- Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
- Beratungsstelle für Angehörige
In der Einrichtung werden verschiedene Betreuungsarten angeboten :
1. Wohnstätte für Menschen mit Behinderung (32 Plätze)
- mit externer Tagesstruktur, d.h. Besuche einer Werkstätte
- mit interner Tagesstruktur, d.h. Betreuung im Hause
2. Wohnen in einer Außenwohngruppe mit Werkstattbesuch (8 Plätze)
3. Wohnpflegebereich für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung (15 Plätze)
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Beratungs- und Besichtigungstermin!
Transparenzbericht des MDK zu dieser Einrichtung (Auszug, PDF)
Voraussetzung für eine Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen ist eine fachärztliche Bestätigung über die Art und den Umfang des jeweiligen Hilfebedarfs. Bei Anspruch auf Sozialhilfe werden die Kosten des ambulant betreuten Wohnens vom Sozialhilfeträger übernommen.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.