Zentrale Sofortaufnahme Leipzig
Die Zentrale Sofortaufnahme ist eine Kriseneinrichtung.
Unser Ziel: Frauen* und Kinder, die in einer Gewalt-Situation sind, sollen sofort einen sicheren Ort finden. Du bekommst hier vorübergehend kostenlos Unterkunft, Schutz und Beratung.
Wir sind eine Clearing-Einrichtung. Das bedeutet: Der Aufenthalt ist für kurze Zeit möglich. Wir sprechen mit dir über die aktuelle Situation und erarbeiten, wo du sicher bist. Dann vermitteln wir dich in eine passende Einrichtung (z.B. Frauen* und Kinderschutzhäuser deutschlandweit) in der du länger bleiben kannst.
Entscheidest du dich dazu, in die Gewaltbeziehung zurückzugehen, ist das dein gutes Recht. Auch danach kannst du jederzeit wieder bei uns anrufen!
Die Zentrale Sofortaufnahme im Überblick:
- Kostenlose Unterkunft, Schutz und Beratung
- Vermittlung zu Anwält*innen, rechtmedizinischer Untersuchung und anderen Unterstützungsmöglichkeiten
- ab 18 Jahren
- Anonym (die Adresse ist geheim!)
- Ziel: schnelle Weitervermittlung
- i.d.R. Kinder und Söhne bis 18 Jahre
- Wichtig: eigenständige Lebensführung und Absprachefähigkeit
Unser Haus
Wir haben Platz für bis zu sechs Frauen* und deren Kinder. Du bewohnst ein kostenloses Zimmer in einer 2-Raum-Wohnung. Die Küche und das Badezimmer werden gemeinschaftlich genutzt.
Der Aufenthalt bei uns beläuft sich auf ungefähr eine Woche. Bei Bedarf helfen wir mit Lebensmittel- und Kleiderspenden aus.
Frauen* mit psychischen Erkrankungen, aktiven Suchterkrankung oder Haustieren können nach vorheriger Absprache mit aufgenommen werden. Be_hinderte Frauen* können in unsere barrierearme Wohnung aufgenommen werden.
Es gibt ein Kinderspielzimmer, ein großer Gemeinschaftsraum mit Fernseher und Sitzecke, einen Sportbereich und einen kleinen Hinterhof. Es gibt mehrere Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe und eine gute Verkehrsanbindung.
4. Frauen*- und Kinderschutzhaus Leipzig
Das 4. Frauen*- und Kinderschutzhaus Leipzig erweitert die Platzkapazitäten für von Gewalt betroffene Frauen* in Leipzig um acht Familienzimmer.
Auch wir verstehen unseren Schutzraum als freiwilliges Angebot. Über einen Aufenthalt bei uns entscheidest du für dich und deine Kinder allein.
Du musst in der Lage sein, deinen Alltag selbstständig zu gestalten (z.B. Aufstehen, Termine einhalten, Ämtergänge, Finanzen einteilen).
Unser Haus stellt in 2-Raum-Wohnungen geschützte Wohnungen für acht Frauen* und ihre Kinder bereit. In der Regel teilen sich zwei Frauen* eine Wohnung und nutzen Badezimmer und Küche gemeinsam.
Wen können wir NICHT aufnehmen?
- Minderjährige bzw. junge Menschen, die von Gewalt betroffen sind (für diese ist das Jugendamt zuständig)
- Aktiver Drogen- und/oder Alkoholkonsum, der dem Zusammenleben mit anderen Frauen* und Kindern entgegensteht
- Akut psychotische Frauen*
- Unsere Einrichtung ist nicht barrierefrei
- Frauen mit volljährigen Söhnen, sofern diese auch aufgenommen werden wollen
Notfallkoffer
Wenn du kannst, bring bitte folgende Sachen mit. Es ist nicht schlimm, wenn du nicht alle Sachen mitbringst. Bitte bring dich nicht in Gefahr!
Persönliches für dich und ggf. deine Kinder:
- Personalausweis/Reisepass für dich und ggf. deine Kinder
- Geldkart(en) und Geld
- Handy und Ladekabel
- Kleidung
Wohnung:
- Wohnungsschlüssel der eigenen Wohnung
- Mietvertrag
Medizinisches:
- Krankenversicherungskarte für dich und ggf. deine Kinder
- Medikamente
- Wichtige medizinische Unterlagen, z.B. Impfnachweise für dich und ggf. deine Kinder, Mutterpass, Medikamentenplan
Unterlagen und Dokumente (nicht alles muss auf dich zutreffen):
- Geburtsurkunde für dich und ggf. deine Kinder
- Heirats- oder Scheidungsurkunde
- Bescheide zum Asylverfahren
- Arbeitsverträge
- ALG-II-Bescheide oder Leistungsnachweise des Sozialamts
- Nachweise über Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärungen und -vereinbarungen
- Kindergeld- und Unterhaltsvorschussbescheide
- Kita- und Hortverträge
Speziell für Kinder:
- Lieblingsspielzeug und Kuscheltier der Kinder
- Schul- oder Kitasachen
- Zeugnisse
FAQ
Was verstehen wir unter häuslicher Gewalt?
- Körperliche Gewalt (z.B.: Schlagen, Treten oder Würgen)
- Psychische Gewalt (z.B.: Abwertungen, Beleidigungen, Beschimpfungen)
- Sexualisierte Gewalt (z.B.: Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung)
- Reproduktive Gewalt (z.B.: Es wird darüber bestimmt, ob du Schwanger bleiben darfst oder nicht)
- Finanzielle Gewalt (z.B.: Kein Zugang zu Geld, dein eigenes Geld wird dir weggenommen, dir wird verboten, einer Arbeit nachzugehen)
- Soziale Gewalt (z.B.: Kontrolle mit wem und wo du dich triffst, ob du dich verabreden darfst, isoliert werden)
- Stalking (z.B.: Verfolgt, belästigt oder überwacht werden)
- Digitale Gewalt (z.B.: Kontrolle deines Telefons, Chatverläufe, ungewollte Verbreitung von Bild- oder Videomaterial, Bloßstellung im Netz)
Wer kann in die Zentrale Sofortaufnahme kommen?
Du kannst zu uns kommen, wenn du:
- Dich als Frau* verstehst (wir arbeiten queer-sensibel)
- Über 18 Jahre alt bist
- Unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus
- Unabhängig von deinen finanziellen Möglichkeiten
Kinder können selbstverständlich mit aufgenommen werden. Bei Be_Hinderung bedarf es einer gesonderten Absprache.
Wie kann ich mir das Leben in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus vorstellen?
- Du lebst mit zwei weiteren Frauen* und ggf. deren Kindern WG-ähnlich in 2-Raum-Wohnungen zusammen. Ihr teilt euch Küche und Bad. Du und ggf. deine Kinder bewohnen gemeinsam ein eigenes Zimmer. Deinen Tag gestaltest du eigenständig nach deinen Bedürfnissen und Bedarfen. Du kannst Freund*innen besuchen, wann du willst und auch die Rückkehr in das Haus entscheidest du selbst. Du kannst auch bei Freund*innen oder Verwandten übernachten. Deine Versorgung gestaltest du ebenfalls eigenständig, das heißt, du gehst für dich allein einkaufen und besorgst dir die Dinge des alltäglichen Bedarfs.
- In unseren Einrichtungen gibt es einige Hausregeln zu beachten. Die wichtigste ist die Verschwiegenheit unserer Adresse. Du darfst während und auch nach deinem Aufenthalt bei uns niemandem sagen, wo sich die Einrichtung befindet. Zur Wahrung unserer Anonymität darfst du keinen Besuch bekommen. Solltest du diese Regel missachten, musst du die Einrichtung verlassen und wir prüfen, ob du in einem anderen Frauen*- und Kinderschutzhaus aufgenommen werden kannst.
- Die Sozialarbeiterinnen* mit Zusatzqualifikationen in Traumapädagogik, Suchtberatung oder systemischer Beratung vereinbaren Termine mit dir. In diesen werden deine Anliegen besprochen und du erhältst entsprechend deiner Wünsche und Bedarfe Unterstützung von uns. Sofern du es möchtest und die Notwendigkeit besteht, begleiten wir dich auch zu wichtigen Terminen, z. B. Anwält*innen, Gerichtsverhandlungen, Ärzt*innen. Je nachdem, welche Anliegen du hast, können das tägliche Kontakte sein oder auch nur einzelne Termine pro Woche. Uns ist wichtig, dass wir mindestens einmal wöchentlich persönlichen und direkten Kontakt in unserer Einrichtung mit dir haben.
Wird das Jugendamt informiert, wenn ich im Frauen*haus bin?
- Das kommt darauf an. Unserer Grundhaltung nach gehen wir davon aus, dass Eltern das Beste für ihr Kind wollen. Die Notwendigkeit, das Jugendamt zu beteiligen, besteht nicht automatisch. Oftmals wenden sich Eltern an das Jugendamt, wenn Umgangsregelungen vereinbart werden sollen.
- Wenn du in einer Gewaltsituation warst, in der es einen Polizeieinsatz bei dir gab, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Die Beamt*innen bieten auch an, den Kontakt zur Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt (KIS) herzustellen. Verlässt du die Gewaltsituation ohne vorherigen Polizeieinsatz, muss das Jugendamt nicht automatisch informiert werden.
- Wir wenden uns nur dann an das Jugendamt, wenn du mit deinen Kindern in die Gewaltbeziehung zurückkehren und es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Zu diesem Schritt sind wir rechtlich verpflichtet.
- Sehen wir darüber hinaus andere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und ist es uns in der Zusammenarbeit mit dir nicht gelungen, die Gefährdung für dein Kind abzuwenden, melden wir das ebenfalls dem Jugendamt.
- Sind Leib und Leben deines Kindes akut gefährdet, müssen wir uns an das Jugendamt wenden. Dein Kind braucht dann schnelle Hilfe.
- Ist es unserer Einschätzung nach notwendig, das Jugendamt zu involvieren, sprechen wir vorher mit dir. Wir erarbeiten gemeinsam, wann und wie das Jugendamt informiert wird. Du und dein Kind könnt eure Wünsche äußern und wir versuchen diese einzubeziehen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?
Wenn du sich erst einmal zu deiner Situation beraten lassen möchtest, vereinbare ein Gespräch in derKoordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS)unter 0341-306 877 8 oder kontakt(at)kis-leipzig(dot)de
Du kannst auch jederzeit beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kostenfrei unter 116016 anrufen.
Warum steht hinter manchen Wörtern ein Sternchen* ?
Wir wollen, dass sich alle Frauen* angesprochen fühlen und benutzen deswegen das „Gendersternchen“.
