Flüchtlingssozialarbeit in Leipzig
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Cremer
Tel: 0341 3035-218
hannah.cremer(at)drk-leipzig.de
Zschortauer Straße 44
04129 Leipzig
Wo ist der DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. zuständig?
Aufgrund der föderalen Struktur ist der DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. regional als Partner der Stadt Leipzig im Rahmen der Flüchtlingsarbeit aktiv. Die Erstaufnahmeeinrichtungen Sachsens liegen als Objekte des Landes in der Verantwortung des DRK Landesverband Sachsen e.V.
Was genau macht der DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.?
Der Kreisverband ist zurzeit im Rahmen der sozialen Betreuung und Bewirtschaftung für mehrere Wohnobjekte in der Stadt Leipzig verantwortlich. Insgesamt finden hier rund 250 Menschen vorübergehend Wohn- und Schlafräume, soziale Kontakte sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote. Die Unterbringung und Betreuung wird dabei sowohl für Personen im Asylverfahren als auch für Personen mit positivem oder negativem Asylbescheid geleistet. Um den spezifischen Anliegen der verschiedenen Personengruppen mit Unterstützungsmaßnahmen gerecht zu werden, steht der DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. in Kontakt mit der Stadt Leipzig sowie weiteren Akteuren und Initiativen der Flüchtlingsarbeit.
Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingssozialarbeit
Den Kreisverband erreichen verschiedenste Anfragen und Hilfsangebote. An dieser Stelle wollen wir die Möglichkeit nutzen und einen konkreten Überblick über unseren aktuellen Hilfsbedarf in der Flüchtlingssozialarbeit geben. Auch über andere Hilfsangebote und neue Ideen freuen wir uns sehr.
Teilen Sie uns einfach mit, wie Sie helfen können und wollen.
Wir benötigen Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Sprachmittlung
patenschaftliche Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (Orientierungshilfen, Begleitung von Behördengängen etc.)
Für konkrete Freizeitangebote in allen Altersgruppen (bspw. Kinderbetreuung)
- Hausaufgabenhilfe/Nachhilfe
Sie möchten helfen? Sie haben Ideen? Dann wenden Sie sich per E-Mail unter Angabe ihrer Kontaktdaten an uns.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.