besuchsdienst-header02.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

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Ihre Testamentsspende

Ihre Ansprechpartnerin

Christine Claus

Tel: 0341 3035-400

christine.claus(at)drk-leipzig.de

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Zschortauer Straße 44
04129 Leipzig

Mit Ihrem Nachlass helfen Sie Menschen in Not

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es berührt gleichermaßen materielle und immaterielle Fragen: Wer soll erhalten, was ich mir erarbeitet habe? Welche Ideale und Werte will ich über mein Leben hinaus weitergeben?

Werden Sie aktiv und bringen Sie mit Ihrem Testament Ihre eigenen Wünsche zum Ausdruck. Unterstützen Sie uns bei der Hilfe für Menschen in Not und bedenken Sie unseren DRK Kreisverband mit einem Erbe oder einem Vermächtnis. Mit einer Testamentsspende trägt Ihr Engagement langfristig Früchte. Der große Vorteil: als gemeinnützige Organisation ist das DRK von der Erbschaftssteuer befreit und alle Zuwendungen fließen ohne Abzug in die humanitäre Hilfe.

Wir informieren Sie über die wichtigsten Fragen zum Thema Testament. Nehmen Sie dazu gern Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Möchten Sie uns in Ihrem Testament bedenken, nutzen Sie bitte die vollständige Bezeichnung unseres Kreisverbandes und schreiben Sie einmalig unsere Adresse in jenem Dokument nieder, so kann es nicht zu Verwechslungen kommen:

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Zschortauer Straße 44
04129 Leipzig

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Testamentsspende für einen bestimmten Zweck, z. B. Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Jugendarbeit im JRK oder anderes zur Verfügung zu stellen oder ganz allgemein für die Rotkreuzarbeit unseres Kreisverbandes.

Fragen und Antworten zum Thema Testament

Ein Testament zu schreiben ist gar nicht schwer. Prinzipiell reichen dafür ein einfaches Blatt Papier und ein Stift völlig aus. Einige Regeln sollten Sie aber kennen und befolgen, damit Ihr Testament gültig ist und das beinhaltet, was Sie sich wünschen.

Wir beantworten Ihnen gerne einige wichtige Fragen zum Thema Testament, z.B. warum Sie ein Testament schreiben sollten und welche Möglichkeiten es gibt, ein wirksames Testament zu verfassen.

  • Warum soll ich ein Testament schreiben?

    Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Denn die gesetzliche Erbfolge lässt auch Menschen unberücksichtigt, die Ihnen vielleicht ebenso nahe stehen wie die Verwandtschaft, z.B. langjährige Freunde oder Nachbarn. Auch Organisationen, für die Sie sich schon lange interessieren und engagieren, werden ohne ein entsprechendes Testament nicht berücksichtigt.

    Mit einem eigenen Testament hingegen entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Eigentum – und mithin Ihrer persönlichen Lebensleistung – geschieht. So können Sie Ihnen besonders verbundene Menschen absichern und sich über Ihr Leben hinaus für Menschen in Not einsetzen, indem Sie z. B. auch den DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. bedenken.

    Haben Sie weder gesetzliche Erben, noch ein Testament, fällt alles dem Staat zu.

  • Gibt es Vordrucke zum Verfassen eines Testaments?

    Nein, ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit, darum gibt es keine Vordrucke. Man unterscheidet zwei Formen: ein handschriftliches Testament mit eigenhändiger Unterschrift oder ein notarielles Testament.

  • Wie verfasse ich ein wirksames Testament?

    Handschriftliches Testament

    Ein eigenhändig verfasstes Testament hat den großen Vorteil, dass Sie Ihr Testament ohne Aufwand und Kosten jederzeit ändern oder ergänzen können. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihr letzter Wille vollständig handgeschrieben verfasst und unterschrieben sein muss. Vermeiden Sie jede Unklarheit oder Verwechslungen, indem Sie mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Vergessen Sie außerdem nicht Ort und Datum.

    Notarielles Testament

    Ein notarielles Testament erklären Sie bei einem Notar, der Ihre Wünsche festhält und beurkundet, dass Sie Ihr Testament mithilfe eines Notars errichtet haben. Deshalb wird hierfür oft auch der Begriff „notarielles Testament“ verwendet. Es empfiehlt sich besonders bei komplizierten Sachverhalten oder wenn Sie in der Abfassung Ihres Letzten Willens unsicher sind. Das Dokument wird beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister erfasst.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

    Im Falle der Erbeinsetzung geht nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch alle Rechte und Pflichten, wie etwa Verbindlichkeiten oder Verträge auf den Erben über (Rechtsnachfolge). Mithilfe eines Vermächtnisses können Sie Personen oder Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. bestimmte Werte zuwenden, wie Immobilien, Aktien, einen prozentualen Anteil am Erbe oder auch einen festen Geldbetrag.

  • Kann ich mein Testament auch noch einmal ändern?

    Leben ist Veränderung: ein eingesetzter Erbe stirbt, eine Ehe wird geschieden, eine neue Partnerschaft eingegangen oder ein Enkelkind geboren. Darum ist es möglich, ein Testament an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Jedoch gelten für die unterschiedlichen Arten von Testamenten besondere Bestimmungen:

    Öffentliches Testament

    Um ein öffentliches Testament zu ändern, können Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Dadurch wird es sofort ungültig. Oder sie errichten ein neues, gegebenenfalls auch eigenhändiges Testament, mit dem Sie das öffentliche Testament widerrufen.

    Eigenhändiges Testament

    Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie ganz einfach neu und vernichten die alte Version. Denn Streichungen und Abänderungen von Hand können leicht zu Missverständnissen führen. Fügen Sie sicherheitshalber noch einen Satz hinzu, aus dem hervorgeht, dass Sie vorangegangene Versionen widerrufen.

    Gemeinschaftliches Testament

    Beide Möglichkeiten gelten prinzipiell auch für das gemeinschaftliche Testament. Aber: Wünscht nur einer der beiden Partner zu Lebzeiten des anderen eine Änderung, muss er das Testament teilweise oder vollständig widerrufen. Dies muss notariell erfolgen und dem Partner formell zugestellt werden. Und: Nach dem Tod eines Partners kann das Widerrufsrecht des Hinterbliebenen eingeschränkt sein. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon bei der Abfassung des gemeinschaftlichen Testaments Expertenrat einzuholen.

  • Wo bewahre ich mein Testament auf?

    Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament nicht lange gesucht werden muss. Informieren Sie Ihre Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung oder übergeben Sie es einer Person Ihres Vertrauens. Um ganz sicherzugehen, können Sie Ihr Testament gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht - dem Amtsgericht – in die amtliche Verwahrung geben. Für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister fällt ebenfalls eine kleine Gebühr an.