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Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

ACHTUNG! Neuer Lehrgangsort!

Ab dem 06. Mai 2024 finden unsere Lehrgänge hier statt:

Eutritzscher Markt 1, 04129 Leipzig (ehemals Eutritzscher Rathaus)

Teilnehmende eines Erste-Hilfe-Kurses erhalten mit ihrer Kursanmeldebestätigung die Adresse noch einmal mitgeteilt.

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Leitung Ausbildungszentrum

Kristina Wenda

Tel: 0341 3035-202

ausbildungszentrum(at)drk-leipzig.de

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Naumburger Str. 26a
04229 Leipzig

Der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Bereuungseinrichtungen richtet sich an Mitarbeitende von Bildungs- und Bereuungseinrichtungen für Kinder, zum Beispiel Lehrer*innen, Erzieher*innen, Tagesmütter und -väter, Eltern, Großeltern und alle Interessierte.

Er bietet die unschätzbare Möglichkeit, die Gesundheit unserer jüngsten Mitmenschen zu schützen und zu bewahren. Sie lernen in typischen Notfällen im Säuglings- und Kindesalter zu helfen. Wichtige Hilfsmaßnahmen können ausreichend geübt werden.

Hinweise:

  • Abweichend von der genannten Teilnahmegebühr übernimmt diese bei den Teilnehmern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder die Unfallkasse die Gebühren, außer 10%, welche die zuständigen Berufsgenossenschaften übernehmen. Das dafür notwendige Formular muss zum Kursbeginn ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben vorliegen. 
  • Bei der Unfallkasse muss zusätzlich ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die Zusage bitte beim Dozenten/der Dozentin vorlegen
  • Abweichend von der Teilnahmegebühr übernimmt diese bei den betrieblichen Ersthelfern die zuständige Berufsgenossenschaft. Das dafür notwendige Formular muss zum Kursbeginn ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben vorliegen. 

Informationen mit Formularen für die Berufsgenossenschaften erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Kursanmeldung.

  • Ausbildungsinhalte

    Der Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten

    Inhalte:

    • Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle und Notruf
    • Unfallprävention
    • Besonderheiten der kindlichen Psyche
    • Betreuungsmaßnahmen
    • Bedrohliche Blutungen
    • Maßnahmen bei verschiedenen Verletzungen
    • akute Erkrankung
    • Bewusstlosigkeit
    • Herz-Lungen-Wiederbelebung
    • Defibrillation
    • besondere zielgruppenspezifische Inhalte
    • umfangreiche Übungsmöglichkeiten
  • Abrechnungshinweise für Erste-Hilfe-Kurse

    Sofern sie die Teilnahme an dem Erste-Hilfe Lehrgang oder der Erste-Hilfe Fortbildung über ihre zuständige Berufsgenossenschaft abrechnen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular. Sie erhalten dieses mit der Bestätigungsemail oder unter: Abrechnungsformular PDF Download

    Die Abrechnungsformulare sind im Original einzureichen.

    Sie sind vollständig auszufüllen, insbesondere ist darauf zu achten, dass

    • der zuständige Unfallversicherungsträger
    • die Unternehmensnummer
    • die Unterschrift der Teilnehmenden sowie die
    • Bestätigung des Unternehmens
    • Ansprechperson im Unternehmen

    vorhanden sind.

    Für die Abrechnung über die Eisenbahnunfallkasse, Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Unfallkasse Bund & Bahn und Unfallkasse Sachsen benötigen Sie zusätzlich eine Kostenübernahme/ - zusage. Die entsprechenden Beantragungswege und Ansprechpartner haben wir Ihnen zusammengestellt.

  • Fortbildungsfrist für Ersthelfer ist überschritten - was tun?

    Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der aktuellen Situation überschritten werden, lässt die Forderung einen gewissen Handlungsspielraum offen. Derzeit können auch Ersthelfende mit "abgelaufener" Fortbildungsfrist als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden. Die Feststellung des erlaubten Überschreitungszeitraums stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die im Unternehmen (Führungskraft/ Betriebsarzt) getroffen werden muss. Anhaltspunkt für die Entscheidung sind die Erfahrung des Ersthelfenden und sein Einsatzgebiet. Auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden sollte die Fortbildungsfrist von 2,5 Jahren möglichst nicht überschritten werden. Danach sollte in jedem Fall eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

     

Unsere nächsten Ausbildungen

Sa, 13.04.2024, 08:00 - 16:00 Uhr
Erste Hilfe am Kind
EHK - 014/2024
auch BG-Teilnehmende zugelassen
04229 Leipzig, Naumburger Str. 26 A - Link zur Karte
50,00 €, keine freien Plätze
Sa, 11.05.2024, 08:00 - 16:00 Uhr
Erste Hilfe am Kind
EHK - 020/2024
auch BG-Teilnehmende zugelassen
04129 Leipzig, Eutritzscher Markt 1 - Link zur Karte
50,00 €, 18 Plätze vorhanden - anmelden
Sa, 08.06.2024, 08:00 - 16:00 Uhr
Erste Hilfe am Kind
EHK - 021/2024
auch BG-Teilnehmende zugelassen
04129 Leipzig, Eutritzscher Markt 1 - Link zur Karte
50,00 €, 18 Plätze vorhanden - anmelden